Für Schüler:innen und Eltern

Hier findest du gebündelt die wichtigsten Informationen zum Praxistag:

Wie können Schüler:innen teilnehmen?

Die Schule legt fest, in welchem Zeitraum und an welchem Wochentag der Praxistag stattfindet. Die Praxistage finden nur während der regulären Schulzeit statt (Mo-Fr, nicht am Wochenende oder in den Ferienzeiträumen). Da es sich hierbei um eine Schulveranstaltung handelt, ist die Teilnahme nicht freiwillig.

Jede Schule entscheidet selbst wie und in welche Form die Praxistage stattfinden. Sollten Sie hierzu spezielle Fragen haben, wenden Sie sich an den entsprechenden Klassenleiter oder die zuständige Schulleitung.

Wie finden die Schüler:innen das passende Unternehmen?

Insofern Ihre Schule Praxistage durchführt, gibt es gegebenenfalls eine Unternehmensliste bzw. Steckbriefe von den teilnehmenden Unternehmen, welche für die Durchführung der Praxistage einen Platz für die Schüler:innen anbieten. Entsprechende Information über die Kontaktaufnahme zu den Unternehmen erhalten die Schüler:innen bzw. die Eltern durch die jeweilige Schule.

Welche Unternehmen nehmen teil?

Eine Vielzahl von Unternehmen aus verschiedenen Branchen in ganz Thüringen nimmt bereits an den Praxistagen teil und melden Ihre Angebote beispielsweise an die Agentur für Arbeit, an die Wirtschaftsförderung oder an die entsprechenden Wirtschaftskammern. Eine Liste und weiterführende Informationen zu teilnehmenden Unternehmen in Ihrer Region erhalten Sie über die jeweilige Schule.

Unternehmen finden

Es besteht die Möglichkeit, auch eigenständig nach Unternehmen zu suchen. Klären Sie jedoch vorher ab, ob dies von der Schule gewünscht ist oder ob es hierzu entsprechende Vorgaben gibt.

Unter diesem Link finden Sie passende Praxisbetriebe, welche Praxisplätze an einem Tag oder für mehrere Tage anbieten:

Was gibt es noch zu beachten?

Infos zu arbeitsrechtlichen Fragen, zu Dauer und Arbeitszeiten sowie zum Jugendarbeitsschutzgesetz:

Dauer

i.d.R. 1x pro Woche über das gesamte Schuljahr oder ein Schulhalbjahr; der Wochentag wird von der Schule vorgegeben

Arbeitszeiten

  • Bis 14 Jahre sind Schüler per Gesetz Kinder und dürfen höchstens 7 Stunden täglich arbeiten. Dies entspricht einer max. Wochenarbeitszeit von 35 Stunden.
  • Jugendliche zwischen 15 bis 16 Jahren dürfen täglich höchstens 8 Stunden arbeiten. Dies entspricht einer max. Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.
  • Auch bei volljährigen Jugendlichen ab 18 Jahren sollte eine regelmäßige Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt hier nicht mehr.

Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Pausen müssen vorher festgelegt werden und mind. 15 Minuten betragen. Zudem gelten folgende Regelungen:

  • Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren):
    • mind. 30min Pause bei einer Arbeitszeit von 4 ½ bis 6h
    • mind. 60min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h
  • Volljährige Jugendliche (ab 18 Jahren):
    • mind. 30 min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6h
    • mind. 45min Pause bei einer Arbeitszeit von mehr 9h

Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung (http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html). Entsprechende Belehrungen der Jugendlichen müssen vor der Praxismaßnahme durchgeführt werden.

Infos zum Versicherungsschutz:

Eine Berufsfelderprobung ist eine schulische Veranstaltung, die über die Schule versichert ist. Die Aufsichtspflicht während dieser Zeit liegt der angegebenen Ansprechperson im Unternehmen sowie bei der Lehrkraft. Unfälle, die während der Erprobung bzw. des Praktikums oder auf dem Weg zwischen Unternehmen und Wohnort stattfinden, werden durch die Unfallversicherung der Schule abgedeckt.

Weitere Informationen finden Sie in der „Fachlichen Empfehlung zur beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung in Thüringen“ unter Schülerpraktikum (https://www.schulportal-thueringen.de/get-data/b809593d-532f-4d1b-bbb8-35e4a9d07456/2022_Fachliche_Empfehlung_berufliche_Orientierung.pdf).

Kontaktinformationen für weitere Fragen:

Zuständige Einrichtungen sind die jeweiligen Schulämter in Thüringen: https://schulamt.thueringen.de